Tresor Sicherheitsstufen
Sicherheitsstufen von Tresoren nach VdS 2450 und EN 1143 1
Sicherheitsstufen von Tresoren werden entsprechend den Normen EN 1143 und VdS 2450 nach Widerstandsgraden eingeteilt. Jedem Widerstandsgrad weisen die Versicherungsunternehmen einen Richtwert zur Versicherbarkeit des Inhalts zu. Mit einer Einbruchmeldeanlage (EMA) verdoppelt sich dieser Wert in der Regel. Gewerbliche Risiken unterliegen einer höheren Gefahr, weshalb hier niedrigere Werte angesetzt werden. es ist also so, dass Sie einen Wert von 200.000€ z.B. für eine Münzsammlung überhaupt nur versichern können, wenn Sie den passenden Tresor haben. Außerhalb von Wertschutzschränken ist nur die Versicherung kleinerer Standardwerte möglich (bspw. 2.000€ Bargeld). Darüber hinaus geben die Versicherer nur grobe Richtwerte an. Sprechen Sie vor dem Tresorkauf unbedingt mit Ihrem Versicherer.
Widerstandsgrad EN1143-1 / VdS 2450 | Haushalte (Privat) ohne EMA | mit EMA | Gewerbliche Risiken ohne EMA | mit EMA |
N / 0 | 40.000€ | 80.000€ | 10.000€ | 20.000€ |
I | 65.000€ | 130.000€ | 20.000€ | 40.000€ |
II | 100.000€ | 200.000€ | 50.000€ | 100.000€ |
III | 200.000€ | 400.000€ | 100.000€ | 200.000€ |
IV | 400.000€ | 800.000€ | 150.000€ | 300.000€ |
IV-CD / V | Anfrage beim Versicherer | Anfrage beim Versicherer | 250.000€ | 500.000€ |
V-CD / VI | Anfrage beim Versicherer | Anfrage beim Versicherer | 375.000€ | 750.000€ |
VI-CD / VII | Anfrage beim Versicherer | Anfrage beim Versicherer | 500.000€ | 1.000.000€ |
EMA: Anschluss an eine anerkannte Einbruchmeldeanlage
CD: Coredrill (Schutz gegen Kernbohrung; frühere Bezeichnung KB-Schutz [„Kronbohrer“])
VdS: Verband der Schadenversicherer e.V
Hinweise zu Gewicht und Befestigung
Wenn Ihr Tresor weniger als 300kg wiegt, müssen Sie ihn fest im Boden verankern. Dies kann durch Eingießen oder festdübeln geschehen. Tresore unter 1000kg müssen Bohrungen zur Verankerung aufweisen. Auch hier legen die Versicherer keine konkreten Angaben zu Grunde. Eine Rückwandverankerung im Massivmauerwerk ist ebenfalls statthaft. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Versicherer.